Gesamtschulen sind verpflichtet, Schülerinnen und Schüler Förder- und Forderangebote zusätzlich zum Fachunterricht zu machen (s. §1, Abs.1 SchulG NRW, §19 Abs. 3 APO-S I sowie RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 16.02.2018, Abs. 3: Merkmale von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten). So ist es an der IGP ebenfalls üblich, dass in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen 5-10 von der Fachlehrkraft zu Förder- und Forderkursen angemeldet werden können.
Die Förderkurse stellen eine Unterstützung dar, um Defizite auszugleichen und / oder dem regulären Unterricht besser folgen zu können. Für lernstarke Schülerinnen und Schüler schaffen die Forderkurse herausfordernde Lernanreize und fördern die individuellen Interessen mit Inhalten und Themen, die nicht unmittelbar an den Fachunterricht angebunden sein müssen. Zusätzlich gibt es noch ein Angebot zum Thema „Lernen lernen“ mit dem Kurs „Lernorganisation“.
Die Anmeldung erfolgt halbjährlich durch die Lehrerinnen und Lehrer in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern. Die Schülerinnen und Schüler legen sich für ein Schulhalbjahr fest, welchen Kurs sie besuchen möchten, ein Wechsel innerhalb des Schulhalbjahres ist nicht vorgesehen und pro Halbjahr kann max. ein Kurs besucht werden. Die Förder- und Forderkurse finden während der Lernzeiten statt. Nach der Anmeldung ist die Teilnahme verbindlich und Fehlstunden müssen wie im Fachunterricht über den IGPlaner entschuldigt werden.